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Welche Normen gelten für die Beleuchtung?

Licht ist wichtig: Normen regeln die korrekte Beleuchtung

Bei der Planung von Neubauten oder Sanierungen ist die Beleuchtung ein besonders wichtiges Thema für Architekten, Immobilienverwalter und Installateure. In verschiedenen Normen werden die komplexen Anforderungen an die Beleuchtung von beispielsweise Arbeitsplätzen, Parkhäusern, Fluchtwegen oder Schulungsräumen geregelt. Neben EU- und DIN-Normen sind für das richtige Licht auch Vorgaben von Berufsgenossenschaften für Planungsaufgaben relevant. Das Thema Beleuchtung ist also komplex. Das gilt für Innen- wie für Außenbeleuchtung. DIN-Normen, wie die über Licht und Beleuchtung der verschiedensten Bereiche, werden unter Beteiligung von relevanten Interessensgruppen entwickelt und stehen repräsentativ für den aktuellen Stand der Technik. 

Anforderungen für Außen- und Innenbeleuchtung unterscheiden sich

Beleuchtungstechnik unterscheidet sich grundsätzlich in Innen- und Außenbeleuchtung, nicht nur in der Lage der Lichtanlagen, sondern vor allem in den Anforderungen. Außenbeleuchtung findet sich vor allem als Straßenbeleuchtung, an Fassaden und auf Parkplätzen und Sportanlagen. Nicht nur die Beleuchtungsstärke (gemessen in Lux) ist dabei relevant. Bei Lichtanlagen, die Parkplätze und Sportanlagen ausleuchten, ist zudem die Wirkung wichtig: Entfernungen, Farben und Bewegungen oder auch Unebenheiten müssen gut erkennbar sein. Die Vorgaben für eine Auslegung von Licht für Sportstätten finden sich in DIN EN 12193 (2019-06), das Licht auf Parkplätzen (angeschlossen an Arbeitsstellen) etwa fällt mit unter DIN EN 12464-2. Zudem ist im Freien die Schutzart von besonderer Bedeutung, da die Installationen der Witterung ausgesetzt sind. Die Normen über Beleuchtung und DIN-Vorgaben helfen den Elektroinstallateuren dabei, solche Anlagen richtig auszulegen. 

Beleuchtungsnormen für Fluchtwege und Arbeitsplätze

In Sachen Innenbeleuchtung greifen andere Normen, etwa um die Arbeitsplatz-Sicherheit zu gewährleisten oder Fluchtwege auch im Notfall effektiv zu kennzeichnen. Für den Arbeitsschutz muss die Beleuchtung zudem auch die Vorgaben von Berufsgenossenschaften erfüllen. Dabei geht es um die Erhaltung von Sehkraft und Leistungsstärke, wie etwa in DIN EN 12464-1 (2011-08) ausgeführt: Eine normgerechte Beleuchtung berücksichtigt die Sehleistung und den Sehkomfort, auch an Bildschirmen. Eine Übersicht über das Thema Beleuchtung mit künstlichem Licht bietet die Normenreihe DIN 5035: Hier sind die relevanten DIN-Normen zum Thema Licht aus künstlichen Lichtquellen zusammengefasst, auch nicht mehr gültige Normen sind hier aufgeführt. 

Um sich im dichten Regelwerk zurechtzufinden, bietet sich die sachkundige Unterstützung von Profis an, die alle gängigen Vorgaben zum Thema kennen und Vorschläge für eine normgerechte Lichtinstallation auch in komplexen Planungsprojekten unterbreiten können. 

Nachrüsten ist kein Problem

Idealerweise wird eine smarte Treppenhausbeleuchtung beim Bau des Gebäudes mit eingeplant. Sie lässt sich in der Regel auch problemlos nachträglich installieren. Dazu drei hilfreiche Tipps:

  • Eine smarte Treppenhausbeleuchtung mit intelligenter Steuerung und LED-Lichttechnik ist kaum teurer als eine herkömmliche Beleuchtung, erfordert aber weniger Wartung. Zudem benötigen LEDs bei gleicher Lichtstärke deutlicher weniger Strom als Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.

  • Wichtig ist die Schaltfestigkeit der Leuchtmittel, da Treppenhausbeleuchtung in der Regel häufig ein- und ausgeschaltet wird. Die Schaltfestigkeit gibt an, wie viele Schaltvorgänge ein Leuchtmittel voraussichtlich übersteht. Der entsprechende Wert ist auf der Verpackung angegeben. Er beträgt je nach Leuchtmittel 15.000 bis 100.000 Schaltzyklen. 

  • Lassen Sie sich von einem Elektro-Fachbetrieb beraten. Zusammen mit Ihnen entwickeln die Experten die ideale Lösung für die Treppenhausbeleuchtung in Ihrem Gebäude.